Nach dem Thüringer Informationsfreiheitsgesetz (ThürIFG) müssen die Organisations- und Aktenpläne von Behörden allgemein zugänglich gemacht werden.
Das Organigramm bietet einen Überblick über die Struktur und den Aufbau der Stadtverwaltung Ohrdruf. Der Aktenplan dient der systematischen und einheitlichen Ordnung des gesamten Schriftgutes in der Stadtverwaltung Ohrdruf.
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